Durch Schaden wird man klug

Der Holzschutz im Bestand, wie ihn DIN 68 800-4 fordert, setzt ein umfassendes Fachwissen voraus. Michael Kessler hat den Sachkundenachweis für Holzschutz am Bau erbracht und damit die in DIN 68800-4 geforderte Qualifikation nachgewiesen. Er besitzt damit den Nachweis zur Eignung als Sachkundiger nach VOB/A, § 8,3(1).

Ihm werden Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik bestätigt für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse.