Vorteil für Sie, Wohltat für die Umwelt
Die Zusatzqualifikation zum geprüften Gebäudeenergieberater berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen im Wohngebäudebestand.
Sie berechtigt auch zur Durchführung des Sanierungsfahrplans Baden-Württemberg, welcher vom Land gefördert wird, und der als Voraussetzung für die Vergabe zinsverbilligter Darlehen sowie als Erfüllungsoption des EWärmeG gilt.
In Bezug auf die wärmetechnische Ausstattung älterer Objekte besteht erheblicher Sanierungsbedarf, denn etwa zwei Drittel unserer Gebäude wurden vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet.
Langfristiges Ziel ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050.