Energieberater Michael Kessler
Dank seiner Weiterbildungen zum Gebäudeenergieberater (HWK) in 2008 und Energieberater für Baudenkmale im Sinne § 24 EnEV in 2014 ist Michael Kessler auf dem neuesten Stand der Anforderungen an die Gebäudehülle bezüglich moderner Wärmedämmung.
Diese Qualifizierungen berechtigen ihn zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen und zur Abgabe der Sachverständigenerklärung im Rahmen von KfW-Förderprogrammen oder den Förderprogrammen der L-Bank.
Das seit 2015 geltende EWärmeG erfordert die Qualifikation des Energieberaters, selbst wenn es z.B. nur um den Austausch einer Heizung geht.
Komplexere Anforderungen an die Technik und die Einhaltung gesetzlicher Klimaschutzbestimmungen machen hier umfassende Beratung und Baubegleitung unverzichtbar.